Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
International Professional Tennis Akademie Davydenko GmbH
Talstrasse 55
50181 Bedburg
Telefon: +491774943197
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführer: Marina Davydenko
Registergericht: Köln HRB 69063
Ust-IdNr: DE270930649
Vertreten durch:
Marina Davydenko
Talstrasse 55
50181 Bedburg
Die Trainer arbeiten freiberuflich und fügen die hier genannten Dienstleistungen selbstständig aus. Die Trainer werden hier präsentiert und vertreten.
AGB , Disclaimer und Hinweise zum Datenschutz
1. Vertragsschluss, Einbeziehung der AGB
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisschule (IPTA Davydenko GmbH) und den jeweiligen Tennistrainern geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit der Tennisschule oder den Trainern kommt nach Anmeldung mit der Bestätigung dieser AGB zustande. Die Anmeldung erfolgt für den ausgeschriebenen Trainingszeitraum. Die Tennisschule und die Trainer sind in der Annahme einer Trainings-Anmeldung frei. Die Vertragssprache ist deutsch.
2. Training
Das Leistungsangebot von den Trainern umfasst Einzel-, Gruppen- und Mannschafts-Training , Online-Coaching , sowie Tennis-Camps. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2-4 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Mannschaftstraining erhalten die Wettkampfmannschaften des Vereins und nach besonderer Absprache einzelne Mitglieder der Mannschaften.
Die Tennisschule und die Trainer können die Gruppen nach praktischer Notwendigkeit, insbesondere Spielstärke, einteilen und Einteilungen ändern. Dabei versucht wir auf die Wünsche seiner Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.
3. Aufsicht bei Kindern
Die Aufsichtspflicht der Tennisschule und den Trainern bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die Tennisschule und die Trainer können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings keine Aufsichtspflicht übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt!
4. Ausschluss vom Training
Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des/der Trainers/in wiederholt keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt für alle Altersgruppen. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.
5. Ausgefallene Stunden
Durch Verschulden des Teilnehmers ausgefallene Trainingstermine (auch bei Krankheit), können nicht nachgeholt oder erstattet werden. Im Falle der unverschuldeten Unbespielbarkeit des Platzes (z.B. Regen) behalten sich die Tennisschule und Trainer vor, Athletiktraining, Taktiktraining oder Koordinationstraining durchzuführen und somit immer eine Aufsicht der Kinder zu gewährleisten. Einzeltrainingstermine die 2 mal durch eine Unbespielbarkeit der Plätze ausgefallen sind, werden 1 mal nachgeholt. Sofern dies trotz bester Bemühungen innerhalb der Saison nicht möglich ist, entfällt die Leistungsverpflichtung der Tennisschule und Trainer. In diesem Fall entfällt auch unserer Anspruch auf das auf die Stunde entfallene Trainingsentgeld. Entfällt eine Trainingsstunde aus Gründen, die die Trainer nicht zu vertreten haben, entfällt die Leistungsverpflichtung. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt in diesem Fall erhalten. Teilnehmer, die aufgrund von Verletzungen oder Krankheit in der laufenden Saison nicht mehr am Training teilnehmen können, erhalten keine Beitragsrückerstattung. Es besteht auch kein Anspruch gegenüber der den Trainern, dass Stunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden müssen. Von der Tennisschule abgesagte Trainingseinheiten werden nachgeholt, z.B. bei Krankheit des/der Trainers/in.
Sofern vereinbarte Trainingstermine von privaten Stunden des Trainingsteilnehmers nicht eingehalten werden können, muss der Kunde dem Trainer unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin unterrichten. Andernfalls entfällt die Leistungsverpflichtung, der Anspruch auf das Trainingsentgelt und Platzmiete bleiben erhalten. Findet der Kunde oder die Tennisschule für diese Stunde einen adäquaten Ersatz, entfällt auch für den Kunden das Trainingsentgelt.
6. Haftung
Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Teilnahme am Tennistraining und Online-Coachings erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tennistrainer übernehmen keinerlei persönliche Haftung bei Sach-und Körperschäden, es sei denn, die gesetzlichen Voraussetzungen liegen vor. Die Tennisschule und die Trainer übernehmen keine Haftung für den Ersatz von liegengebliebenen und/ oder abhanden gekommenen Gegenständen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und /oder Sachen.
Die Tennisschule und die Trainer übernehmen keine Haftung für körperliche Schäden die aufgrund des Tennistrainings oder Online-Coachings auftreten.
7. Mängelrügen und Gewährleistung
Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am 2. auf den folgenden Tag der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.
8. Inkasso
Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils nach Trainings-einheit/saison fällig. Bei Online-Coaching und Videoanalyse ist das Entgelt vor der Online-Trainingseinheit fällig. Eine Bezahlung kann mit befreiender Wirkung nur Bar oder auf das, in der Rechnung angegebene Konto, geleistet werden. Im Verzugsfall ist die Forderung mit 2% Zinsen p.a. über dem jeweils gültigen gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen. Dem Kunden bleibt nachgelassen, einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.
9. Rechnungsbegleichung
Eine ausgestellte Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Austellungsdatum fällig. Danach behalten wir uns vor Mahnungen auszustellen. Dies gilt auch für Rechnungen mit den Leistungen des Online-Coachings.
10. Datenschutz
Bei der Kontaktaufnahme mit uns (per Kontaktformular oder E‑Mail) verarbeiten wir Ihre Angaben zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.
- siehe Datenschutzbestimmungen am ende jeder seite -
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
International Professional Tennis Akademie Davydenko GmbH
Marina Davydenko
Talstrasse 55
50181 Bedburg
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Haftung für Inhalte
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